Fördermöglichkeiten

Qualifizierungschancengesetz

Die Welt steht niemals still! Die Veränderungen sind schön, machen es aber auch notwendig, ständig Anpassungen vorzunehmen, Veränderungsprozesse einzuleiten und immer up-to-date zu sein. Für Unternehmen keine leichte Aufgabe und auch mit langfristigen Prozessen verbunden, die ständig aktualisiert werden müssen.

Heutzutage marktfähig zu sein, bedeutet für Unternehmen, aber auch für die Menschen im Unternehmen ein ständiger Wandel mit immer neuen Anforderungen. Der Fachkräftemangel macht die Notwendigkeit von Weiterbildung so wichtig wie nie zuvor. 

Hier unterstützt das „Qualifizierungschancengesetz“. 
Dieses ermöglicht Unternehmen Förderungen von der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten. Diese ist immer individuell und abhängig vom Unternehmen und den Seminarangeboten.
Hier finden Sie einige der Möglichkeiten: 

Förderung von Weiterbildungskosten 
Von 100 % für Kleinstunternehmen, über 50 % für Unternehmen bis 250 Mitarbeitende, bis hin zu 25 % für größere Unternehmen und 15 % für Großunternehmen  

Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Arbeitnehmer (während der Weiterbildung) 
Bei einer Fortzahlung des Arbeitslohns durch das Unternehmen sind, je nach individuellen Voraussetzungen, Zuschüsse bis zu 75 % möglich. Auch hier gibt es wieder eine Staffelung nach Unternehmensgröße.

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